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Viele Deutsche übersehen, dass die neuen Rentenregeln nicht nur Rentner direkt treffen
4,24 Prozent mehr Rente brutto seit dem 1. Juli, die Aktivrente seit Januar, die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 und ab 2027 die Mütterrente III: Diese Änderungen der Rente treffen viele Deutsche direkt, Rentner ebenso wie Beschäftigte. Was davon gilt und was noch aussteht.
Wer die Rentenanpassungsmitteilung vom Sommer abgeheftet hat, kennt die sichtbarste Änderung des Jahres bereits. Übersehen wird oft der Rest: Die neuen Rentenregeln betreffen nicht nur Menschen, die schon Rente beziehen. Sie reichen bis in die Lohnabrechnung von Beschäftigten, in die Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern und in die private Vorsorge der kommenden Jahre.
Ein Teil davon gilt bereits, ein Teil ist beschlossen und tritt später in Kraft, und einiges ist bisher nur geplant. Für die eigene Planung ist genau diese Unterscheidung wichtig. Dieser Beitrag ordnet die Änderungen nach ihrem Stand am 29. Oktober 2026 und nennt zu jeder Angabe die amtliche Quelle.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag, den ein Entgeltpunkt wert ist, stieg von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich; einen gesonderten Rentenwert für die neuen Länder gibt es seit der Angleichung im Jahr 2023 nicht mehr.
Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Die Anpassung wird automatisch vorgenommen, und die neue Höhe steht in der Rentenanpassungsmitteilung, die der Renten Service der Deutschen Post im Sommer verschickt hat. Wichtig für die eigene Rechnung: Die 4,24 Prozent beziehen sich auf die Bruttorente. Davon gehen in der Regel noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und je nach übrigem Einkommen kann ein höherer Betrag der Einkommensteuer unterliegen.
Rechenbeispiel: was 4,24 Prozent auf einer Bruttorente bedeuten
Vereinfacht ergibt sich eine Altersrente aus den gesammelten Entgeltpunkten mal dem aktuellen Rentenwert. Die folgende Tabelle rechnet drei Beispielrenten mit dem alten und dem neuen Rentenwert. Abschläge, Zuschläge und Abzüge sind nicht berücksichtigt.
| Beispiel | Rente bis Juni 2026 | Rente ab Juli 2026 | Plus im Monat |
|---|---|---|---|
| 20 Entgeltpunkte | 815,80 € | 850,40 € | +34,60 € |
| 35 Entgeltpunkte | 1.427,65 € | 1.488,20 € | +60,55 € |
| 45 Entgeltpunkte (Standardrente) | 1.835,55 € | 1.913,40 € | +77,85 € |
Die 45 Entgeltpunkte entsprechen der sogenannten Standardrente: 45 Jahre lang Beiträge auf ein Durchschnittsentgelt. Wie viel netto ankommt, hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab, der bei jeder Kasse anders ausfällt. Was ein Kassenwechsel dabei ändern kann, erklärt unsere Akte zum Zusatzbeitrag.

Rentenpaket 2025: Haltelinie bis 2031 und Mütterrente III ab 2027
Der Bundestag hat das Rentenpaket am 5. Dezember 2025 beschlossen. Zwei Punkte daraus betreffen besonders viele Menschen.
Die Haltelinie. Das Rentenniveau, also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittsverdienst, jeweils nach Abzug der Sozialbeiträge und vor Steuern, darf bis zum Jahr 2031 nicht unter 48 Prozent fallen. Die bisherige Haltelinie wäre Ende 2025 ausgelaufen; ohne die Verlängerung wäre das Niveau nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis 2031 um rund einen Prozentpunkt gesunken. Die Mehrkosten trägt der Bund aus Steuermitteln. Wichtig: 48 Prozent bedeuten nicht, dass jede einzelne Rente 48 Prozent des früheren Gehalts beträgt.
Die Mütterrente III. Ab dem 1. Januar 2027 werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, drei statt bisher zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Damit zählen alle Kinder gleich, unabhängig vom Geburtsjahr. Das Bundesarbeitsministerium beziffert das Plus auf rund 20 Euro brutto im Monat je Kind und rechnet mit rund zehn Millionen Begünstigten. Weil die Rentenversicherung einen technischen Vorlauf braucht, soll die höhere Rente bei laufenden Renten erst 2028 umgesetzt und für 2027 nachgezahlt werden. Ein Antrag ist dafür grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zum Vergleich mit heutigen Werten: Ein halber Entgeltpunkt entspricht beim Rentenwert von 42,52 Euro rechnerisch 21,26 Euro brutto im Monat. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach dem Rentenwert zum Zeitpunkt der Umsetzung.
Was sich für Beschäftigte ändert
Für Menschen, die noch arbeiten, ist die wichtigste Zahl zunächst eine unveränderte: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 weiter bei 18,6 Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen. Beiträge werden 2026 bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat erhoben.
Neu ist seit dem 1. Januar 2026 die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat aus dieser Beschäftigung steuerfrei verdienen. Ein Antrag ist nicht nötig, der Freibetrag wird über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Selbstständige, Minijobs und Beamte sind ausgenommen, und Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an. Ebenfalls mit dem Rentenpaket aufgehoben wurde das sogenannte Anschlussverbot: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind befristete Verträge beim bisherigen Arbeitgeber wieder ohne Sachgrund möglich.

Was seit wann gilt und was noch aussteht
| Zeitpunkt | Änderung | Stand |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | Aktivrente: bis 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei nach der Regelaltersgrenze | gilt |
| 2026 | Beitragssatz Rentenversicherung unverändert 18,6 % | gilt |
| 1. Juli 2026 | Renten steigen um 4,24 %, Rentenwert 42,52 € | gilt |
| bis 2031 | Haltelinie: Rentenniveau mindestens 48 % | beschlossen |
| 1. Januar 2027 | Mütterrente III; Umsetzung bei laufenden Renten voraussichtlich 2028 mit Nachzahlung | beschlossen |
| 1. Januar 2027 | Neue geförderte private Vorsorge, darunter das Altersvorsorgedepot | beschlossen, Start 2027 |
| geplant ab 2027 | Frühstart-Rente: 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren | Bundestag 16.10.2026, Verfahren nicht abgeschlossen |
| 1. Juli 2027 | Nächste Rentenanpassung | Höhe noch nicht festgelegt |
Was noch nicht entschieden ist
Die Rentenanpassung 2027. Wie stark die Renten zum 1. Juli 2027 steigen, steht noch nicht fest. Die Höhe wird üblicherweise im Frühjahr anhand der Lohnentwicklung ermittelt und per Verordnung festgelegt, der der Bundesrat zustimmen muss. Prognosen sind keine Festlegung.
Die Frühstart-Rente. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 beschlossen, dass Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 Euro im Monat für ein Vorsorgedepot erhalten sollen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen; Zahlungen sind ab 2027 geplant. Einzelheiten stehen in unserer Akte zur privaten Vorsorge.
Das Altersvorsorgedepot. Hier ist mehr entschieden, als viele annehmen: Die Reform der privaten Altersvorsorge hat Bundestag und Bundesrat passiert und ist im Mai 2026 in Kraft getreten. Die neuen geförderten Produkte sollen aber erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt, darunter eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze und eine kapitalgedeckte Zusatzrente. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge umsetzen zu wollen. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf lag bis zum 29. Oktober 2026 nicht vor. Diese Punkte sind damit Vorschläge, kein geltendes Recht.
Diese Punkte sind damit Vorschläge, kein geltendes Recht.
Wen es betrifft und was man prüfen kann
Direkt betroffen sind alle Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Rente, auch von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, denn auch diese steigen mit dem Rentenwert. Hinzu kommen Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern, Beschäftigte im Rentenalter und alle, die über ihre private Vorsorge entscheiden. Wer gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten kann, findet die Regeln in unserer Akte zur Erwerbsminderungsrente.
- Die Rentenanpassungsmitteilung vom Sommer: Stimmt die neue Bruttorente, und welche Beiträge werden abgezogen?
- Bei Kindern vor 1992: Sind die Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf vollständig erfasst?
- Bei Arbeit nach der Regelaltersgrenze: Weist die Lohnabrechnung den Freibetrag der Aktivrente aus?
- Bei einem Riester-Vertrag: Die Vertragsunterlagen aufbewahren; ein Wechsel ist freiwillig, nicht verpflichtend.
- Bei steigender Rente: Ob eine Steuererklärung nötig wird, hängt vom gesamten Einkommen ab, nicht von der Rente allein.
Kostenlose Auskunft geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und ihr Servicetelefon. Eine Gebühr oder die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen
Muss ich die Rentenerhöhung beantragen?
Nein. Die Anpassung zum 1. Juli wird automatisch vorgenommen und in der Rentenanpassungsmitteilung ausgewiesen.
Kommen die 4,24 Prozent vollständig auf dem Konto an?
Nein, die Zahl bezieht sich auf die Bruttorente. Netto mindern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Zuwachs, und je nach Einkommen kann Steuer anfallen.
Ab wann gibt es die Mütterrente III?
Rechtlich ab dem 1. Januar 2027. Bei laufenden Renten soll die Erhöhung nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 2028 umgesetzt und rückwirkend für 2027 nachgezahlt werden.
Steigt das Rentenalter jetzt?
Nach geltendem Recht nicht über die bekannte Anhebung auf 67 Jahre hinaus. Eine Kopplung an die Lebenserwartung ist bisher nur eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung (Beitragssatz, Rentenwert)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenreform 2025
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Rentenpaket (5. Dezember 2025)
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026 (Aktivrente)
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge, Fragen und Antworten
- Deutsche Rentenversicherung: Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen (19. Oktober 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission (23. Juni 2026)
Gesponserter Informationsbeitrag. Diese Website ist nicht die Deutsche Rentenversicherung, setzt keine Renten fest und nimmt keine Anträge entgegen. Die Höhe der eigenen Rente ergibt sich aus dem Bescheid der Rentenversicherung.
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Die Freitagsakte. Eine Regel oder eine Zahl aus dem Haushaltsgeld, auf einer Seite erklärt.
Jeden Freitag ein Freibetrag, eine Frist, ein Beitragssatz oder eine Grenze, die sich zu prüfen lohnt: von Steuern und Rente bis zu Krankenkasse, Pflege und Wohnen. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.