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AKTE 302 / RUBRIK A · RENTE & VORSORGE / 6 MIN. LESEZEIT REDAKTION NO PLANET BE SUMMIT / STAND / 6 MIN. LESEZEIT

Ein Depot ab dem sechsten Geburtstag, und was aus den alten Riester-Verträgen wird

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 € Grundzulage. Die Frühstartrente mit 10 € pro Monat für Kinder hat den Bundestag passiert, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Eine Großmutter und ihre Tochter sehen im Wohnzimmer gemeinsam Unterlagen durch, daneben malt ein kleiner Junge, ein zweites Kind spielt im Hintergrund.
TAFEL 1 / SYMBOLFOTO, KEINE IDENTIFIZIERTE PERSON

Beim Familienessen wird die Frage inzwischen häufiger gestellt als früher: Soll die Großmutter für die Enkelin ein Depot anlegen, und lohnt sich der alte Riester-Vertrag der Eltern überhaupt noch? Die Antwort hängt in diesem Herbst an zwei Gesetzen, die sich in sehr unterschiedlichen Stadien befinden. Das eine ist verkündet, das andere hat erst den Bundestag passiert.

Dieser Beitrag ordnet ein, was bei der geförderten privaten Altersvorsorge feststeht, was noch aussteht und was beides für bestehende Verträge bedeutet. Die gesetzliche Rente selbst behandeln wir im Beitrag zu den Rentenänderungen, die viele übersehen.

Der Stand am 29. Oktober 2026

ÜBERSICHT / GESETZGEBUNGSSTAND DER BEIDEN VORHABEN
VorhabenBundestagBundesratStatusStart
Altersvorsorgereformgesetzbeschlossen am 27. März 2026zugestimmt am 8. Mai 2026verkündet am 29. Mai 2026, geltendes Rechtneue Produkte und Zulagen ab 1. Januar 2027
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrentebeschlossen am 16. Oktober 2026Zustimmung steht ausnoch nicht verkündet, noch kein geltendes Rechtgeplant 1. Januar 2027, rückwirkend für 2026
STAND 29. OKTOBER 2026 / QUELLEN: BUNDESGESETZBLATT, BUNDESTAG, BUNDESREGIERUNG. DIE FRÜHSTARTRENTE BRAUCHT NOCH DIE ZUSTIMMUNG DES BUNDESRATS.

Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 steht im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 156). Die meisten Änderungen für Sparerinnen und Sparer treten laut Artikel 14 am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Frühstartrente ist dagegen als zustimmungsbedürftiges Gesetz angelegt. Nach dem Terminplan des Bundesrats ist die nächste reguläre Plenarsitzung für den 20. November 2026 angesetzt. Ob das Gesetz dort behandelt wird, war Ende Oktober noch nicht veröffentlicht.

Was das Altersvorsorgedepot ändert

Kern der Reform ist ein neuer Vertragstyp: das Altersvorsorgedepot. Anders als bei Riester ist keine Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben. Angelegt werden darf unter anderem in Investmentfonds, die im Basisinformationsblatt höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sind, sowie in bestimmte Staatsanleihen. Garantieprodukte bleiben erlaubt, dann muss der Anbieter zu Beginn der Auszahlung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zusagen.

Daneben schafft das Gesetz das Standarddepot: eine einfache Variante mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds unterschiedlicher Risikoklasse, die elektronisch abgeschlossen werden kann und deren Effektivkosten auf 1,0 % begrenzt sind. Die Bundesregierung ist ermächtigt, per Rechtsverordnung ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers einzurichten. Für die Auszahlung gilt: frühestens mit 65 Jahren oder mit Beginn einer gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn außerhalb der monatlichen Zahlungen ausgezahlt werden. Eingezahlt werden dürfen höchstens 6.840 € im Jahr.

Die neue Zulage in Zahlen

Die feste Riester-Grundzulage wird ab dem Beitragsjahr 2027 durch eine prozentuale Förderung ersetzt. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 %, auf den Teil zwischen 360,01 € und 1.800 € gibt es 25 %. Die Grundzulage erreicht damit höchstens 540 € im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich. Die Kinderzulage beträgt 100 % der Eigenbeiträge, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung für beide Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr.

RECHENBEISPIEL / GRUNDZULAGE AB 2027 NACH EIGENBEITRAG / VEREINFACHT
Eigenbeitrag im Jahr50 % bis 360 €25 % von 360,01 bis 1.800 €Grundzulage
360 €180 €0 €180 €
1.200 €180 €210 €390 €
1.800 €180 €360 €540 €
VEREINFACHT, OHNE KINDERZULAGE UND OHNE MÖGLICHEN SONDERAUSGABENABZUG. DIE AUSZAHLUNGEN IM ALTER SIND STEUERPFLICHTIG.

Bestehende Riester-Verträge

Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten als Bestandsverträge. Für sie bleiben die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung anwendbar. Neue Verträge nach altem Riester-Recht können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.

Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Erstens kann man gegenüber dem Anbieter unwiderruflich erklären, dass künftig die neuen Regeln für alle Bestandsverträge gelten sollen. Zweitens geschieht das automatisch, wenn man nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen zertifizierten Vertrag abschließt: Dann gilt das neue Recht für alle Verträge, auch für den alten. Wer das Kapital zu einem anderen Anbieter überträgt, zahlt innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach ist der Wechsel kostenfrei. Der neue Anbieter darf auf übertragenes gefördertes Kapital keine Abschlusskosten berechnen, wohl aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 €.

Die Frühstartrente für Kinder

Der vom Bundestag beschlossene Entwurf sieht vor, dass der Staat für Kinder vom sechsten bis zum 18. Geburtstag 10 € pro Monat in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes zahlt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland und eine steuerliche Identifikationsnummer. Den Vertrag schließen die Eltern ab. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen bis zum 18. Geburtstag nicht erhoben werden.

Gestartet werden soll mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und für 2026 rückwirkend gelten. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder können einen solchen Vertrag ebenfalls bekommen, allerdings ohne staatliche Zahlung. Zusätzlich dürfen bis zu 6.840 € im Jahr privat eingezahlt werden. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag, die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei. Nach Angaben aus der Bundestagsdebatte ergibt die staatliche Zahlung allein bis zum 18. Geburtstag 1.440 €. Wer einem Enkelkind darüber hinaus größere Beträge zuwenden möchte, findet die Grenzen im Beitrag zu den Freibeträgen bei Erbschaft und Schenkung.

Ohne Vertrag: die kollektive Anlage

Schließen Eltern keinen Vertrag ab, soll das Geld trotzdem angelegt werden. Vorgesehen ist ein Sondervermögen des Bundes namens „Frühstartrente“, das am 1. Januar 2028 entstehen soll. Nach der im Finanzausschuss geänderten Fassung darf es ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investieren. Der Anspruch daraus kann später in einen eigenen Depotvertrag übertragen werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme unter anderem einfachere Übertragungen aus der kollektiven Anlage angeregt. Die Bundesregierung sagte zu, diese Vorschläge zu prüfen.

Wen es betrifft und was man prüfen kann

Betroffen sind Riester-Sparer, Eltern und Großeltern von Kindern ab dem Jahrgang 2020 sowie alle, die über einen neuen geförderten Vertrag nachdenken. Eine Absicherung für den Fall, dass Krankheit das Berufsleben vorzeitig beendet, sehen die neuen Verträge nicht vor. Dafür ist zunächst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zuständig.

VIER PUNKTE ZUM PRÜFEN
  1. Beim bestehenden Riester-Vertrag Kosten, Garantieniveau und bisherige Zulagen im Jahreskontoauszug nachsehen, bevor über einen Wechsel nachgedacht wird.
  2. Bedenken, dass ein neuer Vertrag ab 2027 das neue Recht auch für alte Verträge auslöst.
  3. Für Kinder des Jahrgangs 2020 und jünger abwarten, ob und wann der Bundesrat zustimmt, und dann die Angebote zertifizierter Standarddepots vergleichen.
  4. Bei Verträgen nach neuem Recht den Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr einplanen, denn ohne ihn gibt es ab 2027 keine Zulagen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und verkündet. Ab 2027 kommen das Altersvorsorgedepot ohne Garantiezwang, eine prozentuale Grundzulage von bis zu 540 € und ein kostengünstiges Standarddepot. Alte Riester-Verträge laufen weiter. Die Frühstartrente mit 10 € pro Monat ab dem sechsten Geburtstag hat den Bundestag passiert, braucht aber noch die Zustimmung des Bundesrats, bevor sie geltendes Recht wird.

QUELLEN ZU DIESER AKTE
  1. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026
  2. Bundesregierung: Fragen und Antworten, private Altersvorsorge reformiert
  3. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente
  4. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7864, Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente
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